- Scheinhandlungsvollmacht
- Erwecken des Anscheines einer ⇡ Handlungsvollmacht. Die Sch. lässt zum Schutze gutgläubiger Dritter eine (Schein-)Vertretungsmacht entstehen. Der Kaufmann muss sich so behandeln lassen, als habe er die Vollmacht erteilt.
Lexikon der Economics. 2013.